Rheinische Post Aufwacher

Gericht bestätigt die Sperrstunde für NRW

Informações:

Sinopsis

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden: Dass Gastronomien nur von 6 bis 23 Uhr geöffnet haben dürfen, wenn die Corona-Zahlen hoch sind, ist rechtens. Wir sprechen über die Begründung - und die Auswirkungen auf Kneipen und Restaurants.